Unbebautes Grundstück, Zweifamilienhaus in Mönchengladbach

HausMehrfamilienhausGrundstück

Laut Wertgutachten handelt es sich bei dem Flurstück 374 um ein unbebautes Grundstück, das derzeit als Parkplatzfläche genutzt wird. Bei dem Flurstück 375 handelt es sich um ein unbebautes Grundstück, auf dem Zuwegungsbaulasten für die benachbarten Flurstücke ruhen. Das Flurstück 373 ist mit einem nicht unterkellerten, zweigeschossigen Baukörper mit Flachdach bebaut, der vermutlich Anfang der 1960er Jahre errichtet wurde. Nach dem äußeren Eindruck stellt sich das Wohnhaus als nicht fertiggestellter Baukörper in einem rohbauähnlichen Zustand dar. Bei dem Flurstück 372 handelt es sich um eine Grünfläche in Hinterlage, die nicht bebaut werden kann.
Es handelt sich aufgrund der Nichtbegehungsmöglichkeit der Bebauung um ein Risikoobjekt. Im Übrigen wird zur näheren Beschreibung auf das im Internet eingestellte und auf der Geschäftsstelle einsehbare Wertgutachten Bezug genommen.

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Zusammenfassung
Das Objekt befindet sich in der Gemarkung Rheydt und umfasst mehrere Flurstücke mit einem Gesamtverkehrswert von 205.000,00 €. Die Flurstücke variieren in Größe und Nutzung, darunter unbebaute Grundstücke sowie ein nicht fertiggestellter Baukörper auf einem der Flurstücke.
Allgemeine Beschreibung
Das Flurstück 373 ist mit einem zweigeschossigen, nicht unterkellerten Baukörper bebaut, der sich in einem rohbauähnlichen Zustand befindet. Die Flurstücke 372 und 374 sind unbebaut, wobei das Flurstück 374 derzeit als Parkplatzfläche genutzt wird. Das Flurstück 375 ist unbebaut und weist Zuwegungsbaulasten auf. Aufgrund der nicht begehbaren Bebauungsmöglichkeiten wird das Objekt als Risikoobjekt eingestuft.
Nutzungsart
Wohn- und Geschäftshaus
Nutzungsstatus
unbebaut
Baujahr
1960
Grundstücksfläche
924 m²
Grundstückszuschnitt
unregelmäßig

Lage

Dohler Straße 157, 41238 Mönchengladbach, Bonnenbroich

Zusammenfassung

Verkehrswert
205.000 €
Versteigerungstermin
Amtsgericht
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt
Aktenzeichen
0503 K 0022/ 2022
Art
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Quelle

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