FAQ rund um Zwangsversteigerungen

Hier findest Du Antworten auf die häufigsten Fragen runf um das Thema Zwangsversteigerungen.

Was ist eine Zwangsversteigerung?

Die Zwangsversteigerung ist ein gerichtliches Vollstreckungsverfahren, in welcher im Auktionsverfahren der Eigentumserwerb an einer Immobilie möglich ist.

Wie erfahre ich von Zwangsversteigerungen?

Die zuständigen Amtsgerichte müssen Zwangsversteigerungstermine öffentlich bekannt machen. Hierbei nutzen die meisten Gerichte das Portal www.zvg-portal.de.

Wann kommt es zu einer Zwangsversteigerung?

Die Gründe des Einberufens einer Zwangsvollstreckung sind vielfältig. Oftmals sind die Kreditnehmer in finanzielle Schwierigkeiten geraten und können ihre Finanzierung nicht mehr bedienen.

Was für Objekte werden zwangsversteigert?

Im Rahmen der Zwangsversteigerung können alle Objektarten versteigert werden. Private sowie gewerbliche Objekte, Mischobjekte als auch Wald-, Industrie- und Parkflächen.

Kann ich ein Einfamilienhaus im Rahmen einer Zwangsversteigerung erwerben?

Ja, Einfamilienhäuser stellen die am häufigsten versteigerten Objekte da.

Habe ich die Chance eine Immobilie im Rahmen der Zwangsversteigerung zu erwerben?

Ja, rund 50% aller Zwangsversteigerungen werden außerhalb des offiziellen Zwangsversteigerungsverfahrens verkauft. Hierbei wird eine Einigung mit den betreibenden Gläubiger(n) erzielt und das Verfahren damit beendet.

Besteht die Möglichkeit eine Immobilie außerhalb der Zwangsversteigerung zu erwerben?

Ja! Insbesondere bieten Dir Zwangsversteigerungen die Chance, Immobilien günstig zu erwerben.

Kann ich eine Zwangsversteigerungsimmobilie vorab besichtigen?

Nein, eine Besichtigung der Immobilie vorab ist grundsätzlich nicht möglich. Vor diesem Hintergrund spielt das Verkehrswertgutachten eine essentielle Rolle. In Sonderfällen kann eine Besichtigung jedoch ermöglicht werden.

Welche Kosten fallen beim Erwerb einer Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung an?

Neben des zu zahlenden Kaufpreises (=festgestelltes Höchstgebot) sind die folgenden Nebenkosten zu berücksichtigen: Grunderwerbsteuer, Grundbuchkosten, Zuschlagsgebühr und ein an das Gericht zu zahlender Zins ab Zuschlagserteilung bis zur Verteilung des Objekts.