sonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum), Räume im Dachgeschoß in Berlin - Bild 1
sonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum), Räume im Dachgeschoß in Berlin - Bild 2
sonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum), Räume im Dachgeschoß in Berlin - Bild 3
sonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum), Räume im Dachgeschoß in Berlin - Bild 4
sonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum), Räume im Dachgeschoß in Berlin - Bild 5
sonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum), Räume im Dachgeschoß in Berlin - Bild 6
sonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum), Räume im Dachgeschoß in Berlin - Bild 7
sonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum), Räume im Dachgeschoß in Berlin - Bild 8
sonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum), Räume im Dachgeschoß in Berlin - Bild 9
sonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum), Räume im Dachgeschoß in Berlin - Bild 10
sonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum), Räume im Dachgeschoß in Berlin - Bild 11
sonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum), Räume im Dachgeschoß in Berlin - Bild 12
sonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum), Räume im Dachgeschoß in Berlin - Bild 13

Sonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum), Räume im Dachgeschoß in Berlin

Sonstiges

Bei den laut Gutachten unausgebauten und unvermieteten Räumen im Dachgeschoss rechts des Vorderhauses handelt es sich um ein sog. Dachgeschossrohling. Der Ausbau wurde begonnen, ruht jedoch seit ca. 2015. Das Objekt verfügt über eine Nutzfläche von ca. 139 m². Der Dachgeschossrohling ist gut für einen Ausbau geeignet, das Dach neu eingedeckt, ein Aufzug im Vorderhaus bis zum 4. OG vorhanden, allerdings ist derzeit nur eine Nutzung als Teileigentum (bspw. Büro oder Atelier) möglich. Eine Nutzung zu Wohnzwecken ist nur nach Änderung der Teilungserklärung möglich. Es ist keine Raumaufteilung vorhanden. Zum Sondereigentum gehört der Abstellraum Nr. 18 im Kellergeschoss.
Voraussichtlich bestehen bleibendes Recht: Grunddienstbarkeit Abt. II Nr. 1
Hinweis: Wartezeiten aufgrund Einlasskontrolle möglich.

TeileigentumDachgeschossunvermietetKellerraumBaujahr 1911Energieeffizienzklasse EWohngebäudeBerlinTempelhof-SchönebergVerkehrswert 200.000 €

KI Dokumentenanalyse

Diese Informationen wurde mithilfe von KI-Technologie aus den Dokumenten extrahiert. Wir empfehlen dringend deren Überprüfung.

Kostenloses Konto anlegen und direkt nutzen!

Zusammenfassung
Das Objekt befindet sich in der Heylstraße 29 in Berlin, im Stadtteil Tempelhof-Schöneberg. Es handelt sich um ein vollunterkellertes Wohngebäude aus dem Jahr 1911 mit einem Dachgeschossrohling von 139 m² und einem Verkehrswert von 200.000,00 €. Die Grundstücksfläche beträgt 708 m².
Allgemeine Beschreibung
Das Gebäude ist als Teileigentum ausgewiesen und verfügt über einen Kellerraum. Der Dachausbau wurde bereits begonnen, jedoch ist das Dachgeschoss derzeit unvermietet. Der Zustand des Gebäudes wird als normal beschrieben, wobei der Energiepass eine Effizienzklasse E aufweist. Die Nettokaltmiete beträgt 00,00 € im Monat, und das Wohngeld ist nicht angegeben.
Nutzungsart
Wohn- und Geschäftshaus
Nutzungsstatus
unvermietet
Baujahr
1911
Wohnfläche
139 m²
Wohnräume
Das Gebäude verfügt über 16 Wohneinheiten und 3 Teileinheiten im Dach.

Lage

Heylstraße 29, 10825 Berlin, Schöneberg

Zusammenfassung

Verkehrswert
200.000 €
Versteigerungstermin
Amtsgericht
Amtsgericht Schöneberg
Aktenzeichen
0076 K 0101/ 2023
Art
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Quelle

Alle Angaben ohne Gewähr. Wir empfehlen dringend diese zu überprüfen.