Einfamilienhaus in Schermen
lfd. Nr. 1 und 2
unbebaute Grundstücke; Hinterland; verwildert
lfd. Nr. 3
Grundstück bebaut mit eingeschossigen Einfamilienhaus; vermutlich teilunterkellert u. ausgebautes DG; Bj. rd. 1930; geringe Modernisierung nach 1990; technisch u. wirtschaftlich überaltert; Kernsanierung erforderlich; Gebäudebesichtigung aufgrund Vermüllung nur vom Flur aus; Nebengebäude teilw. mit Wellasbest eingedeckt; verwilderte und vermüllte Außenanlage;einseitige Grenzbebauung; Überbau durch angrenzendes Grundstück
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- Zusammenfassung
- Es handelt sich um unbebaute Grundstücke in verwildertem Zustand mit einem Gesamtverkehrswert von 23.000,00 €. Die Grundstücke befinden sich im Hinterland und sind teilweise von angrenzenden Grundstücken überbaut.
- Allgemeine Beschreibung
- Die Grundstücke sind verwildert und weisen eine vermüllte Außenanlage auf. Es handelt sich um eine einseitige Grenzbebauung. Die Objekte sind technisch und wirtschaftlich überaltert, eine Kernsanierung ist erforderlich. Eine Besichtigung ist aufgrund der Vermüllung nur eingeschränkt möglich. Der Versteigerungstermin ist für den 2. April 2025 angesetzt.
- Nutzungsart
- Einfamilienhaus
- Nutzungsstatus
- leer stehend
- Baujahr
- 1930
- Grundstücksfläche
- 191 m²
- Baubeschreibung
- Das Objekt ist ein eingeschossiges Einfamilienhaus, vermutlich teilunterkellert mit ausgebautem Dachgeschoss. Es weist eine geringe Modernisierung nach 1990 auf und ist technisch sowie wirtschaftlich überaltert. Eine Kernsanierung ist erforderlich. Die Gebäudebesichtigung ist aufgrund von Vermüllung nur vom Flur aus möglich. Nebengebäude sind teilweise vorhanden.
Lage
Im Dorfe, Wörmlitzer Straße 3, 39291 Schermen
Zusammenfassung
- Verkehrswert
- 48.800 €
- Amtsgericht
- Amtsgericht Burg
- Aktenzeichen
- 0032 K 0021/ 2024
- Art
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- amtliche_Bekanntmachung1.pdf
Anhänge
Quelle
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