Zweifamilienhaus (nicht unterkellert) in Töpen - Bild 1
Zweifamilienhaus (nicht unterkellert) in Töpen - Bild 2
Zweifamilienhaus (nicht unterkellert) in Töpen - Bild 3
Zweifamilienhaus (nicht unterkellert) in Töpen - Bild 4

Zweifamilienhaus (nicht unterkellert) in Töpen

HausMehrfamilienhaus

Grundbucheintragung:
 
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Töpen




Gemarkung


Flurstück


Wirtschaftsart u. Lage


Anschrift


Hektar


Blatt




Töpen


64


Gebäude- und Freifläche


Anger 5


0,0414


985




  
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Zweifamilienhaus (nicht unterkellert);
 
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
 
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
 
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
 
 

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Zusammenfassung
Das Objekt befindet sich in Töpen, Bayern, und ist ein zweifamilienhaus auf einem 414 m² großen Grundstück. Der Verkehrswert wurde zum Stichtag 08.09.2023 ermittelt und beträgt 144.000,00 €.
Allgemeine Beschreibung
Das zweifamilienhaus ist sanierungsbedürftig und weist eine zeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen auf. Die Außenanlagen sind teilweise verputzt und gestrichen, während die Innenräume mit Raufasertapeten und Holzvertäfelungen ausgestattet sind. Die Heizungsanlage entspricht den aktuellen Standards. Das Grundstück ist erschließungsbeitragsfrei und bietet eine gute Anbindung an die Infrastruktur.
Nutzungsart
Zweifamilienhaus
Nutzungsstatus
teilweise leerstehend, teilweise eigengenutzt
Baujahr
1995
Wohnräume
Das Gebäude umfasst Wohnräume im Erdgeschoss, die eigen genutzt werden.
Grundstücksfläche
414 m²

Lage

Anger 5, 95183 Töpen

Zusammenfassung

Verkehrswert
104.000 €
Versteigerungstermin
Amtsgericht
Amtsgericht Hof
Aktenzeichen
K 0073/ 2020
Art
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Quelle

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