Wohnung im 2. Obergeschoß samt Kellerraum und Bodenkammer; in Selb - Bild 1
Wohnung im 2. Obergeschoß samt Kellerraum und Bodenkammer; in Selb - Bild 2
Wohnung im 2. Obergeschoß samt Kellerraum und Bodenkammer; in Selb - Bild 3
Wohnung im 2. Obergeschoß samt Kellerraum und Bodenkammer; in Selb - Bild 4
Wohnung im 2. Obergeschoß samt Kellerraum und Bodenkammer; in Selb - Bild 5
Wohnung im 2. Obergeschoß samt Kellerraum und Bodenkammer; in Selb - Bild 6
Wohnung im 2. Obergeschoß samt Kellerraum und Bodenkammer; in Selb - Bild 7
Wohnung im 2. Obergeschoß samt Kellerraum und Bodenkammer; in Selb - Bild 8
Wohnung im 2. Obergeschoß samt Kellerraum und Bodenkammer; in Selb - Bild 9
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Wohnung im 2. Obergeschoß samt Kellerraum und Bodenkammer; in Selb - Bild 12
Wohnung im 2. Obergeschoß samt Kellerraum und Bodenkammer; in Selb - Bild 13
Wohnung im 2. Obergeschoß samt Kellerraum und Bodenkammer; in Selb - Bild 14
Wohnung im 2. Obergeschoß samt Kellerraum und Bodenkammer; in Selb - Bild 15
Wohnung im 2. Obergeschoß samt Kellerraum und Bodenkammer; in Selb - Bild 16
Wohnung im 2. Obergeschoß samt Kellerraum und Bodenkammer; in Selb - Bild 17
Wohnung im 2. Obergeschoß samt Kellerraum und Bodenkammer; in Selb - Bild 18

Wohnung im 2. Obergeschoß samt Kellerraum und Bodenkammer; in Selb

Wohnung

 
Grundbucheintragung:
 
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Selb
Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum




ME-Anteil


Sondereigentums-Art


SE-Nr.


Blatt




34,6/100


Wohnung mit Keller und Bodenkammer


3


9534




an Grundstück




Gemarkung


Flurstück


Wirtschaftsart u. Lage


Anschrift


Hektar




Selb


2214/13


Gebäude- und Freifläche


Herzogstraße 19


0,0221




Zusatz: verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im 2. Obergeschoß samt Kellerraum und Bodenkammer, im Aufteilungsplan je mit der Nr. 3 bezeichnet.

Für jeden Miteigentumsanteil ist ein besonderes Blatt angelegt (Bd. 263 Bl. 9532 bis 9534).

Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt. Wegen Gegenstands und Inhalts des Sondereigentums erfolgt Bezugnahme auf die Bewilligung vom 27.04.1998.
Aus Band 259 Blatt 9404 übertragen am 06.05.1998.
 
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Wohnung im 2. Obergeschoß samt Kellerraum und Bodenkammer;
 
Der Versteigerungsvermerk ist am 05.06.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
 
Aufforderung:
 
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
 
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
 
Hinweis:
 
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
 
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
 
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
 

EigentumswohnungSelb2 ZimmerKücheBadSanierungsbedarfObergeschossBaujahr 1913gemeinschaftliches EigentumInstandhaltungsrückstau

KI Dokumentenanalyse

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Zusammenfassung
Die Eigentumswohnung befindet sich in der Herzogstraße in Selb und hat eine Fläche von 221 m². Der Verkehrswert wurde zum Stichtag 25.10.2023 ermittelt und beträgt rund 14.800 Euro. Die Wohnung ist im 2. Obergeschoss gelegen und besteht aus 2 Zimmern, Küche, Bad und Flur.
Allgemeine Beschreibung
Die Wohnung ist als abgewohnt zu beurteilen und benötigt umfangreiche Sanierungsmaßnahmen für eine nachhaltige Vermietbarkeit. Sie ist ost-west ausgerichtet und bietet eine gute Besonnung. Die Ausstattung umfasst Laminat in den Wohn- und Schlafräumen sowie einfache Bodenbeläge in der Küche. Die gemeinschaftlichen Außenanlagen und das Gebäude selbst sind in einem einfachen Instandhaltungszustand. Es sind bauliche Mängel und wirtschaftliche Wertminderungen festgestellt worden.
Nutzungsart
Eigentumswohnung
Nutzungsstatus
vermietet
Wohnräume
Die Wohnung besteht aus zwei Zimmern, einer Küche, einem Bad mit Tageslicht und einem Flur.
Grundstücksfläche
221 m²
Baubeschreibung
Die Eigentumswohnung befindet sich im 2. Obergeschoss und umfasst zwei Zimmer, eine Küche, ein Bad mit WC sowie einen Flur. Sie ist gut besonnt und ost-west ausgerichtet. Die Wohnung verfügt über einen Kellerraum und einen Bodenraum. Die Grundrissgestaltung ist zweckmäßig.

Lage

Herzogstraße 19, 95100 Selb

Zusammenfassung

Verkehrswert
27.000 €
Versteigerungstermin
Amtsgericht
Amtsgericht Hof
Aktenzeichen
K 0035/ 2023
Art
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Quelle

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