Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Selb
Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum
ME-Anteil
Sondereigentums-Art
SE-Nr.
Blatt
34,6/100
Wohnung mit Keller und Bodenkammer
3
9534
an Grundstück
Gemarkung
Flurstück
Wirtschaftsart u. Lage
Anschrift
Hektar
Selb
2214/13
Gebäude- und Freifläche
Herzogstraße 19
0,0221
Zusatz: verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im 2. Obergeschoß samt Kellerraum und Bodenkammer, im Aufteilungsplan je mit der Nr. 3 bezeichnet.
Für jeden Miteigentumsanteil ist ein besonderes Blatt angelegt (Bd. 263 Bl. 9532 bis 9534).
Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt. Wegen Gegenstands und Inhalts des Sondereigentums erfolgt Bezugnahme auf die Bewilligung vom 27.04.1998.
Aus Band 259 Blatt 9404 übertragen am 06.05.1998.
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Wohnung im 2. Obergeschoß samt Kellerraum und Bodenkammer;
Der Versteigerungsvermerk ist am 05.06.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
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Herzogstraße 19, 95100 Selb
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