Grundbucheintragung:
Erbbaurecht, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Konradsreuth Blatt 1853, an dem im Grundbuch von Konradsreuth Blatt eingetragenen Grundstück
Gemarkung
Flurstück
Wirtschaftsart u. Lage
Anschrift
Hektar
Konradsreuth
439/23
Gebäude- und Freifläche
Am Pfarrholz 20
0,0712
Zusatz: Erbbaurecht am Grundstück Konradsreuth Blatt 1829 BVNr. 1 eingetragen in Abt. II Nr. 1 auf die Dauer von 75 Jahren seit der Eintragung;
Die Zustimmung des Eigentümers ist erforderlich zu
a) jeder Veräußerung oder sonstigen Übertragng des Erbbaurechts;
b) Belastung mit Grundpfandrechten, Reallasten, Dauerwohn- und Dauernutzuungsrechten;
c) jeder Erweiterung solcher Belastungen durch Änderung ihres Inhalts.
Wegen des weiteren Inhalts des Erbbauchrechts wird auf die Bewilligung vom 26.04.2000 - URNr. 995/2000/Notar Dr. Krauß, Hof - Bezug genommen.
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Wohnhaus mit Doppelgarage;
Der Versteigerungsvermerk ist am 04.07.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Zur Zuschlagserteilung ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
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Am Pfarrholz 20, 95176 Konradsreuth
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