Nach dem Inhalt des Verkehrswertgutachtens handelt es sich um ein mit einem Kleingartenhaus ( eingeschossig, rd. 48 qm ) und einem Hühnerstall ( rd. 15 qm ) bebautes, ansonsten überwiegend unbebautes Grundstück, welches an eine private Kleingartenanlage angrenzt.
Die Bewertung der Gebäude erfolgte nach äußerem Anschein.
Die baulichen Anlagen sind nicht legalisiert; die abschließende planungsrechtliche Klärung zur Zulässigkeit der baulichen Anlagen scheiterte bislang an der unvollständigen Bauantragstellung.
Hinsichtlich der Zaunanlage wurde im Januar 2015 eine Ordnungsverfügung zum Abriss erteilt.
Es werden noch Erschließungsbeiträge nach BauGB erhoben.
Im Bereich des Grundstücks gab es einen 2020 verfüllten Tagesbruch sowie zwei Tagesbrüche aus dem im Jahr 2012, die mangels konkreter Gefährdung seinerzeit nicht verfüllt wurden.
Sofern Sicherheitsleistungen durch Überweisung erfolgen sollen, sollte diese spätestens 10 Tage vor dem Versteigerungstermin erfolgen:
Überweisung an die Zentrale Zahlstelle Justiz.
Die Überweisung ist für die Termine des Amtsgerichts Bochum ausschließlich
vorzunehmen auf nachfolgendes Konto:
Zentrale Zahlstelle Justiz
bei der
Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)
Kontonummer: 1 474 816,
BLZ: 300 500 00,
IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16,
BIC: WELADEDD
Hierbei müssen im Verwendungszweck angegeben werden:
1. der Name des Amtsgerichts
2. das Geschäftszeichen des Verfahrens
3. das Stichwort "Sicherheit"
4. der Tag des Versteigerungstermins.
Sofern die Überweisung per Blitzüberweisung erfolgt, geben Sie bitte unbedingt Ihre vollständige IBAN an, da ansonsten keine Rücküberweisung erfolgen kann, falls Sie nicht Meistbietender sind.
Auf die Allgemeinen Hinweise für Bietinteressenten wird im Exposee hingewiesen!!!
Diese Informationen wurde mithilfe von KI-Technologie aus den Dokumenten extrahiert. Wir empfehlen dringend deren Überprüfung.
Kleine Ehrenfeldstr., 44789 Bochum, Wiemelhausen
Alle Angaben ohne Gewähr. Wir empfehlen dringend diese zu überprüfen.