Eingetragen im Grundbuch von Falkenstein
Gemarkung
Flur, Flurstück
Wirtschaftsart u. Lage
m²
Blatt
BV 3 Falkenstein
554/1
Erholungsfläche, Gebäude- und Freifläche
Zum Bornshof 11
1.677
643
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Beschlagnahme: 18.04.2024
Objektbeschreibung:
Gem. Gutachten handelt es sich um ein mit einem Wochenendhaus mit Satteldach bebautes Grundstück im Wochenendgebiet von Falkenstein in unbefriedigendem baulichen Zustand. Es besteht ein offensichtlicher Unterhaltungsstau, Schäden und allgemeiner Renovierungsbedarf. Wohn-Nutzfläche ca. 135 m². Ein Dauerwohnen ist nicht gestattet.
Verkehrswert:
40.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 18.04.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Zum Bornshof 11, 67808 Falkenstein