Unverbindliche Angaben laut Gutachten:
insgesamt 6 Grundstücke; alle Flächen sind Wald im Sinne des Sächsischen Waldgesetzes: 2 Grundstücke nicht mit Waldbäumen bestockt aber in Lage und Form dem Wald als dienende Flächen zugehörig und daher Wald im Sinne des Sächsischen Waldgesetzes (betrifft Flst. 446/2: kleine Waldwiese und Flst. 448: Wirtschaftsweg); Großteil d. Fläche kein ursprünglicher Wald sondern Gebäude und Hoffläche daher Sukzessionsbestand aus heimischen Laubbaumarten und Anteilen von Fichte; teilweise Fundamente- bzw. Mauerreste einer alten Mühlenanlage (Schreiersgrüner Mühle) noch sichtbar.
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