Wohnung in einem zweigeschossigen Mehrfamilienhaus; EG gewerblich genutzt; Baujahr: 1990 (gemäß Bauakte); nach Angaben der Hausverwaltung wurden keine nachhaltig wertrelevanten Modernisierungen durchgeführt außer Dachfenster, Schließanlage, Balkongeländer und Sanierung der Außentreppe. Das Sondereigentum besteht an der Wohnung im 1. OG Mitte im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichnet und Kellerraum K2. Die Wohnfläche beträgt rd. 57,21 qm; die Wohnflächenberechnung wurde nicht überprüft. Die Nutzfläche beträgt rd. 4,4 qm; die Nutzflächenberechnung wurde nicht überprüft. Aufteilung der Wohnung: Wohnzimmer rd. 21,9 qm gartenseitig gelegen; Schlafzimmer rd. 13,9 qm gartenseitig gelegen; Küche rd. 6,6 qm gartenseitig gelegen; Diele rd. 6,1 qm innenliegend; Bad rd. 6 qm innenliegend; Terrasse rd. 2,7 qm (=1/4-Anteil) gartenseitig gelegen; Kellerraum Nr. 2 mit 4,4 qm. Steile Hanglage westlich vorgelagert. Besondere Einrichtungen: Einbauküche mittlererQualität, zweizeilig, modernisiert. Sondernutzungsrecht bestehend an der Terrasse Nr. 2, dem Wohnraum westlich vorgelagert. Der bauliche Zustand des Sondereigentums ist gut; es besteht Unterhaltungsstau hinsichtlich Abdichtung der Fenster im Wohnraum, blinder Scheibe und Sanierungsbedarf der Fliesenrisse der Terrasse.
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Saargemünder Straße 156, 66119 Saarbrücken
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