1 Das Grundstück ist mit einem unterkellerten, dreigeschossigen Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte) bebaut. Das Gebäude wurde ca. 2016 errichtet. Die Wohn- und Nutzfläche beträgt insgesamt ca. 242 m², welche sich wie folgt verteilt:KG: ca. 60 m² Nutzfläche, 2 Räume, Technikraum, Flur mit TreppeEG: ca. 70 m² Wohnfläche, 1 Zimmer, Küche, Abstellraum, WC, DIele, Flur mit Treppe, TerrasseOG: ca. 60 m², 3 Zimmer, Bad, Flur mit TreppeDG: ca. 52 m², 2 Zimmer, Bad, Flur, Dachterrasse.Laut Gutachten ist das Objekt eigengenutzt.Gemäß Auskunft aus dem Bodenbelastungskataster des Landes Berlin gibt es Anhaltspunkte für das Bestehen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast. Eine abschließende Bewertung ist nicht erfolgt.Die eingetragene Baulast bezieht sich auf die Vereinbarung zur Erschließung und Erreichbarkeit der einzelnen Grundstücke. 870.000,00 €
2 Bei dem Miteigentumsanteil an dem weitgehend unbebauten Grundstück handelt es sich um Gemeinschaftsflächen, welche der Erschließung der einzelnen Grundstücke und der inneren Infrastruktur dienen. Auf der privat hergestellten Erschließungs- und zusätzlichen Infrastrukturfläche befinden sich Zuwegungen, Grünflächen, Spielplatz, etc.Gemäß Auskunft aus dem Bodenbelastungskataster des Landes Berlin gibt es Anhaltspunkte für das Bestehen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast. Eine abschließende Bewertung ist nicht erfolgt.Die eingetragene Baulast bezieht sich auf die Vereinbarung zur Erschließung und Erreichbarkeit der einzelnen Grundstücke. 38.000,00 €
3 Das Grundstück ist mit einer Carportanlage in Holzkonstruktion mit Flachdacheindichtung bebaut. Der Miteigentumsanteil an dem Grundstück bezieht sich auf die Nutzung eines Carports. Dieser wird laut Gutachten eigengenutzt.Gemäß Auskunft aus dem Bodenbelastungskataster des Landes Berlin gibt es Anhaltspunkte für das Bestehen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast. Eine abschließende Bewertung ist nicht erfolgt.Die eingetragene Baulast bezieht sich auf die Vereinbarung zur Erschließung und Erreichbarkeit der einzelnen Grundstücke. 25.000,00 €
Voraussichtlich bestehen bleibende Rechte: Abt. II Nrn. 1-19 (diverse Dienstbarkeiten) und Abt. III Nrn. 3-6 (insgesamt ca. 701.005,00 €)
Hinweis: Wartezeiten aufgrund Einlasskontrolle möglich.
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